Europa ja, aber nicht so! 15.4.2009
Die Wahl zum EU-Parlament steht an. Nach 5 Jahren dürfen die Bürger Europas wieder Abgeordnete zum EU- Parlament wählen. Die etablierten Parteien wollen damit beweisen, wie demokratisch die EU geworden ist. Es wird für die EU geworben, es werden EU- Abgeordnete der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Grünen oder Mitglieder der EU-Kommission an Schulen und andere Institutionen geschickt, um junge Menschen für Europa zu begeistern. Und so geben sie uns kund: „ Die Bürger können über die von ihnen gewählten Abgeordneten die Politik der EU bestimmen! Die Bürger können in der EU über ihre Abgeordneten Einfluss auf ihre regionalen Probleme nehmen! Die Bürger können durch die Wahl bestätigen, dass die EU in dieser globalisierten Welt ein Segen ist, 40 Jahre kein Krieg mehr zwischen den ehemals immer zerkriegten europäischen Völkern, keine Grenzkontrollen, eine einheitliche Währung!“
Und mit dieser diffusen, verlogenen Argumentation treten die etablierten Parteien den von „ihrer EU“ mit 30 Millionen gesponserten Wahlkampf für das Europaparlament an.
Es wird, wie auch in der Vergangenheit, alles zu meiden, was darauf hinweisen könnte, dass an der Entwicklung der EU Kritik geübt wird, ja, dass der EU- Reformvertrag gegen unsere Verfassung verstößt. Die Tatsache, dass durch den EU-Reformvertrag endgültig die EU über alle wesentlichen nationalen Hoheitsrechte verfügt wie dies nur ein souveräner Bundesstaat kann, wird im Wahlkampf der etablierten Parteien verschwiegen
Und soweit tatsächlich nicht vermeidbar ist, dass die Öffentlichkeit mitbekommt, dass zum Beispiel Bürger anderer EU-Staaten, die im Gegensatz zu den Deutschen abstimmen durften,Verträge ablehnen, erfährt niemand die wahren Gründe, weshalb dies geschah. Es genügen unsachliche Beschimpfungen und die immer unterschwellige Behauptung, es handle sich um Gegner eines europäischen Bündnisses.
So heißt es bei den Ländern Frankreich und Niederlande, in denen die Bürger den europäischen Verfassungsvertrag abgelehnt haben, dass diese verrückt sein müssen, da sie die Vorteile eines europäischen Bündnisses nicht erkennen würden. Irland, wo die Bürger den nahezu gleich lautenden Reformvertrag ablehnten, sei undankbar, „da diese Hungerleider doch nur Vorteile durch die EU hätten“. Die Bürger in Deutschland, die gegen die europäischen Verträge argumentieren, würden das Europäische Bündnis gefährden. Die, die gar gegen den EU-Verfassungsvertrag, gegen den Reformvertrag klagen, würden gewissenlos das großartige Ziel eines integrierten Europas gefährden.
Mit dieser erfolgreich praktizierten Taktik gelingt es der Bundesregierung, gelingt es den etablierten Parteien, davon abzulenken, dass es ihnen nicht um ein Bündnis für Frieden, soziale Gerechtigkeit, gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Unterstützung geht, sondern um eine EU als von den EU-Ländern unabhängige Staatsmacht.
So werden bewusst Diskussionen u.a. über folgende Kritikpunkte verhindert:
Durch die Übertragung von immer mehr nationalen Hoheitsrechten auf die EU wird diese zu einem autonomen Staat. Zugleich wird Deutschland entstaatlicht. Dies verstößt gegen das GG.
Die EU- Verträge haben in erster Linie einen Gemeinsamen Markt zum Ziel, diesem Ziel werden alle anderen Werte untergeordnet. Durch die neoliberale Ausrichtung der EU geht es um Vereinbarungen im Sinne der globalen Großkonzerne und zum Abbau der Sozialstaatlichkeit.
Die zwischenstaatlichen Verträge, durch die die Regierungschefs der EU- Staaten nationale Hoheitsrechte auf die EU übertragen, sind undemokratisch, weil es an einer Beteiligung des Volkes fehlt.
Der Aufbau der EU entspricht nicht den Anforderungen einer Demokratie.
Nationale Demokratien werden ausgehöhlt, die EU- Verträge beseitigen in Deutschland die parlamentarische Demokratie.
Die EU ist ein zentralistischer Wasserkopf, sie ist bestrebt alle Kompetenzen auf sich zu vereinigen und die EU-Staaten zu entmündigen.
Zwar ist im GG wie auch in den EU-Verträgen das Subsidiaritätsprinzip enthalten(die EU ist zu Regelungen nur dann berechtigt, wenn die EU-Staaten gemeinsame Angelegenheiten nicht selbst ausreichend im Sinne der Gemeinsamkeit regeln können), aber dies ist nur ein Lippenbekenntnis.
Bei dieser bewussten Verwirrung von Sachverhalten folgende Klarstellung:
Die Entwicklung der EU:
Nach dem zweiten Weltkrieg war die Sehnsucht insbesondere der am Weltkrieg beteiligten europäischen Völker nach Frieden übermächtig. Hierbei spielte insbesondere der Gedanke
eine Rolle, dass es nie mehr passieren dürfe, dass eine einzelne Nation die Macht haben kann, andere zu bekriegen. Andrerseits lagen in Europadurch den verheerenden Krieg sowohl Verlierer als auch Sieger wirtschaftlich total danieder. Ein Wirtschaftsbündnis zwischen ehemaligen Kriegsgegnern sollte den Beteiligten helfen, die wirtschaftliche Notlage zu überwinden. Zugleich sollte durch die Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht werden. Diese Überlegungen führten 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) und 1957 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft. Zugleich war aber die weitere Entwicklung geprägt durch die Absicht, die europäischen Bündnisse zu einer führenden Wirtschaftsmacht auszubauen. Der Gedanke eines Bündnisses im Sinne eines Weltfriedens spielte außer der völlig inhaltslosen Erwähnung in der Präambel des EU- Vertrags keine Rolle mehr.
So wurde 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG- später EG-Vertrag genannt) gegründet mit dem Ziel eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen können.
In der Folgezeit kam es zur Bildung des Europäischen Binnenmarktes, die nationalen Wirtschaftsrechte wurden angeglichen. So sollten die nationalen Hindernisse für einen europaweiten Handel beseitigt werden.
Nach längerer Stagnation wurden 1987 die Einheitlichen Europäischen Akte beschlossen mit dem Plan eines Europäischen Binnenmarktes. Danach war das Wirtschaftsrecht aller EU-Staaten anzugleichen und sämtliche nationale Hemmschwellen für den europaweiten Handel zu beseitigen.
1992 kam es dann zum Abschluss des Maastrichtvertrags zur Gründung der Europäischen Union (EU-Vertrag). Darin wurde eine Wirtschafts- und Währungsunion vereinbart, des weiteren eine engere Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik und der Innen- und der Justizpolitik.
Der EU wurden neben der Wirtschaftspolitik auch mehrere Hoheitsrechte auf anderen Politikfeldern übertragen.
Eine erste Überarbeitung des EU-Vertrags erfolgte 1997 im Vertrag von Amsterdam. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren wurden erweitert, die Kompetenzen der EU auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wurden ebenso erweitert wie auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik.
Eine weitere Überarbeitung der EU-Verträge erfolgte 2000 durch den Vertrag von Nizza. Grund für die Änderung war der Umstand, dass sich die Mitgliederzahl von ursprünglich 6 auf 27 erhöht hat. Die Zahl der Mitglieder in den Kommissionen, das Stimmengewicht der einzelnen EU-Mitglieder, ein Abbau des Einstimmigkeitserfordernissen bei EU-Entscheidungen wurde in diesem Vertrag neu geregelt.
Gescheitert ist der EU-Verfassungsvertrag, der den Vertrag von Nizza ersetzen sollte. Die Bürger der Niederlande und Frankreichs, haben in Referenden diesen Vertrag abgelehnt. (Die deutschen Bürger durften nicht abstimmen)
Um Referenden in den Niederlanden und Frankreich zu umgehen, wurde das Projekt, der EU eine Verfassung zu geben, fallen gelassen und durch den so genannten, aber von Irland abgelehnten, Reformvertrag ersetzt. Tatsächlich entspricht dieser dem abgelehnten Verfassungsvertrag.
Die EU entwickelt sich zu einem supranationalen Staatengebilde. Nach Übertragung möglichst aller nationalen Hoheitsrechte zur eigenen autonomen Machtausübung kann dann die EU- unabhängig vom Einfluss der EU-Staaten- über diese bestimmen, kann Gesetze erlassen, kann mit eigenen Institutionen diese Gesetze gegen die einzelnen EU-Staaten durchsetzen. Dieses Ziel wird endgültig erreicht durch den EU-Reformvertrag.
Hauptsächlich hiergegen richtet sich unsere Kritik. Wir stehen für ein Bündnis souveräner europäischer Staaten für die zunehmende Überwindung von Grenzen, für eine enge Zusammenarbeit, für dauerhaften Frieden. Wir wissen, dass angefangen bei der Klimapolitik, über die Daseinsvorsorge mit Energie, Wasser, Nahrung bis hin zum Schutz der Luft und des Wassers vor Verschmutzung gemeinschaftlich Lösungen durch zwischenstaatlicher Kooperation souveräner EU-Staaten gefunden werden müssen.
Der wahre Grund für das Verhalten der Befürworter des EU-Reformvertrags: Der deutschen Bundesregierung und den etablierten Parteien geht es nicht um ein von uns für notwendig erachtetes Bündnis europäischer souveräner Staaten. Es geht ihnen um eine EU als wirtschaftliche Weltmacht, die darauf ausgerichtet ist, dem Großkapital, den Konzernen einen freien Markt zu garantieren. Es geht um eine EU, in der die elementaren Forderungen unseres GG, nämlich Sozialstaat, Freiheit, Rechtsstaat, den Interessen eines Raubtierkapitalismus untergeordnet werden.
Deshalb wird mit allen Mitteln versucht, zu verhindern, dass über die EU, über den EU-Verfassungsvertrag, über den EU-Reformvertrag, diskutiert wird, bzw., dass der wahre Inhalt dieser Verträge bekannt wird. Sie werden kaum in den Medien über den genauen Inhalt des EU-Verfassungsvertrags lesen oder hören, erst Recht nicht über die Kritiken, geschweige denn, dass eine Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten stattfindet.
Wir würden liebend gern mit Befürwortern des EU-Reformvertrags öffentlich diskutieren, dies gelingt uns nicht. Prof. Schachtschneider bringt es auf den Punkt, wenn er sagt: „ Wurde ich jemals in eine gängige Fernseh- oder Radiodiskussion, z. Bsp. bei Christiansen, bei Anne Will oder bei Beckmann eingeladen? Hätte ich jemals die Chance gehabt, im Bundestag mit den Abgeordneten über die Inhalte der EU-Verträge sprechen zu dürfen, wären die Verträge sicherlich nicht so ratifiziert worden. Ich kann es beweisen, dass die Abgeordneten über Verträge abgestimmt haben, deren Inhalt sie nicht kannten, nicht kennen konnten.“
Eine Frage: Haben Sie irgendwann etwas erfahren, warum Leute wie der Altbundespräsident und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, warum der meines Erachtens beste Kenner der EU- Verträge, Prof. Schachtschneider, warum die ödp, warum „Mehr Demokratie“ die EU- Verträge kritisieren?
Hatten Sie je die Chance, zu erfahren, dass die Kritiker der EU entschiedene Anhänger eines europäischen Bündnisses sind?
Es gilt mit verschiedenen Lügen aufzuräumen:
Erste Lüge: Die Kritiker der EU sind Gegner der EU und damit Gegner eines europäischen Bündnisses.
Ziemlich alle Kritiker der EU sind überzeugte Anhänger eines europäischen Bündnisses, eines Bündnisses souveräner Staaten. Die immer kleiner werdende Welt, die Globalisierung der Probleme erfordert Bündnisse für Frieden, für Demokratie, für gegenseitige Hilfe, für eine soziale Marktwirtschaft, für eine lebenswerte Umwelt, für die Achtung von Menschenrechten.
Zweite Lüge: Die Globalisierung bedingt eine EU, die autonome Macht hat. Nur wenn der EU mehr und mehr Hoheitsrechte übertragen werden, kann sie effizient handeln.
Es ist nicht ersichtlich, warum nicht ein Bündnis souveräner Staaten unter Einbindung ihrer Bürger Angelegenheiten, die ein überstaatliches Handeln erfordern, genau so gut erledigen kann wie eine zentralistische EU. Warum sollen einzelne souveräne EU-Staaten nicht gemeinsam entscheiden, welche Angelegenheiten eine Staaten übergreifende Lösung erfordern und wie diese Lösung erfolgen soll. Anstelle eines anonymen zentralistischen Molochs würden souveräne Staaten, die ihre Verfassungen beachten müssen, Regierungen und Abgeordnete, die sich gegenüber ihren Wählern rechtfertigen müssen, entscheiden und nicht ein anonymes, autoritäres, zentralistisches Staatengebilde.
Hinzu kommt, dass unser Grundgesetz, das von einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat Deutschland ausgeht, die Unterwerfung Deutschlands unter ein anderes Staatengebilde, das praktisch ein Bundesstaat ist, verbietet.
Dritte Lüge: Die etablierten Parteien behaupten im EU-Wahlkampf, dass die Bürger mit ihrer Wahl die Politik der EU bestimmen können. Kandidaten der etablierten Parteien propagieren, sie würden im EU-Parlament die Interessen ihres Wahlkreises vertreten. Sie würden den Zentralismus der EU verhindern.
Dreister, vielleicht auch dümmer, geht es nicht. Die Politik der EU ist bestimmt durch die zwischenstaatlichen Verträge, die die Regierungschefs der EU- Nationen geschlossen haben. Einfluss auf die EU-Politik hat der EU-Rat, der aus den Regierungschefs bzw. aus den Fachministern der EU- Länder besteht. Einfluss auf die EU- Politik hat des Weiteren die EU-Kommission, ein von den EU-Staaten unabhängiger Quasi- Beamtenapparat, der die Einhaltung der EU-Verträge und der EU- Vorschriften durch die EU-Länder überwacht. Nur der EU-Rat und die EU- Kommission haben das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen, nicht jedoch das EU-Parlament.
Nochmals ganz deutlich: Den Protagonisten der EU-Verträge, insbesondere des EU- Reformvertrags geht es in Wirklichkeit nicht um Demokratie und um die EU- Staaten, sondern um eine mit allen Hoheitsrechten ausgestattete Supermacht EU im Sinne eines neoliberalen Wirtschaftssystems im Interesse der internationalen Konzerne, bzw. des Aktienkapitals. Nur deshalb wird die Behauptung als Axiom aufgestellt, die Globalisierung erfordere im Interesse der EU-Länder und ihrer Bürger eine Wirtschaftsmacht Europa, nur ein neoliberales Wirtschaftssystem und ein ständiges Wirtschaftswachstum könne den Bestand, insbesondere den materiellen Wohlstand der EU- Nationen gewährleisten.
Und ganz einfach lächerlich ist die Aussage, dass ein Abgeordneter des EU- Parlaments die Interessen seines Wahlkreises vertreten kann. Wie soll das praktisch gehen? Einer von nahezu 800 Abgeordneten aus 27 Nationen vertritt die Interessen seines Wahlkreises?
Den etablierten Parteien geht es nur darum, aus der Wahlbeteiligung eine Zustimmung der Bürger zu den EU-Verträgen zu behaupten, zu testen, wie viele Wähler hinter ihrer Partei stehen und verdienten Parteimitgliedern einen bestbezahlten Posten zu sichern.
Dies ist hart, aber es ist so!
Vierte Lüge: Das Subsidiaritätsprinzip des Grundgesetzes sei gewahrt..
Es ist unerträglich wie unsere Regierung, wie unsere etablierten Parteien mit den Forderungen unseres Grundgesetzes umgehen.
Das Grundgesetz verlangt, dass ein vereintes Europa dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist.
Art. 5 des EG-Vertrags besagt, dass dort, wo der EU nicht die ausschließliche Zuständigkeit übertragen ist, das Subsidiaritätsprinzip gilt.
Hiervon spricht aber das GG nicht! Schon die Übertragung der ausschließlichen Zuständigkeit ohne Beachtung des Subsidiaritätsprinzips verstößt nach eindeutigem Gesetzeswortlaut gegen das Grundgesetz.
Darüber verstößt auch die tatsächliche Praxis bei den Gebieten der so genannten konkurrierenden Zuständigkeit gegen das Grundgesetz. Nach den EU-Verträgen hat auch bei der konkurrierenden Zuständigkeit die EU die generelle Zuständigkeit. Nur wenn die EU nicht tätig wird, können die EU-Staaten tätig werden. Tatsächlich greift die EU auf fast allen Gebieten ein. Gründe dafür, dass das Ziel der EU auf Unionsebene besser erreicht werden kann, werden von der EU immer gefunden.
Was noch bitterer ist: die von der EU so stolz verkündete Regelung, dass die Einhaltung der Subsidiarität durch die EU durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden kann, ist eine Farce: Der Europäische Gerichtshof, eine Einrichtung der EU, aus nationaler Sicht so etwas wie ein Schiedsgericht, soll über Kompetenzfragen entscheiden. Der EuGH betreibt die Auslegung des EU-Rechts „im Sinne einer größtmöglichen Ausschöpfung der Gemeinschaftsbefugnisse.“ Der EuGH wird, wie alle Institutionen der EU durch Art.1 und durch Art.5 des EU-Vertrages verpflichtet, bei der „Verwirklichung einer immer engeren EU“ mitzuwirken. Bundespräsident a. D. Herzog sieht berechtigt, dass dies eine der Ursachen der sachwidrigen EU-Zentralisierung unter Missachtung des Subsidiaritätsgebots des GG ist. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass über 80% der Rechtsakte in Deutschland von der EU stammen, nicht einmal 20% von Deutschland selbst. Zu Recht sieht Herzog dadurch auch die parlamentarische Demokratie des GG ausgehebelt.
Eine weitere Lüge: Falls der EU- Reformvertrag scheitert, sei die EU gescheitert.
Tatsächlich wurde die EU als ein europäisches Bündnis durch den EG- Vertrag von 1957 gegründet, durch den EU- Vertrag von 1992 wurden ihre Kompetenzen wesentlich ausgeweitet. Durch den EU-Reformvertrag soll durch die weitere Übertragung von nationalen Hoheitsrechten der angestrebte Integrationsprozess weiter voran getrieben werden, die Einheit der EU-Staaten zu einer wirtschaftlichen Supermacht, zu einem supranationalem Staatengebilde erreicht werden.
Selbst wenn also der EU- Reformvertrag scheitern würde, würde die EU in ihrem bisherigen Bestand bestehen bleiben. Zwar würden der EU keine weiteren nationalen Hoheitsrechte zur eigenen Machtausübung übertragen werden, die EU-Länder wären aber keinesfalls gehindert, sich vertraglich zu verpflichten, dort, wo es notwendig ist, Politiken gemeinsam auszuüben. Aber gerade dies wollen die Befürworter der totalen Integration der EU-Länder in einen Einheitsstaat Europa nicht.
Nochmals ganz deutlich; Den Protagonisten der EU-Verträge, insbesondere des EU- Reformvertrags geht es in Wirklichkeit nicht um Demokratie und um die EU- Staaten, sondern um eine mit allen Hoheitsrechten ausgestattete Supermacht EU im Sinne eines neoliberalen Wirtschaftssystems im Interesse der internationalen Konzerne, bzw. des Aktienkapitals.
Wurden Sie von den etablierten Parteien jemals darüber informiert,
dass die Europapolitik bestimmt ist durch zwischenstaatliche Verträge, die die Staatschefs bzw. die Fachminister der EU-Länder (also auch Deutschlands) geschlossen haben?
dass nationale Zuständigkeiten, Gesetze zu erlassen, durch diese Verträge auf die EU übertragen wurden und werden?
dass diese zwischenstaatlichen Verträge für Deutschland durch Zustimmung durch den deutschen Bundestag verbindlich wurden und werden?
dass die EU-Politik einschließlich der Gesetzgebungsinitiative durch den EU-Rat (Staatschefs bzw. Fachminister) und den nicht durch Wahlen demokratisch legitimierten enorm aufgeblähten Verwaltungsapparat der Europäischen Kommission ausgeübt wird und nicht vom EU- Parlament?
Wurde Ihnen von den etablierten Parteien jemals gesagt,
dass die EU ständig in nationale Hoheitsrechte eingreift, die ihr nicht übertragen sind?
dass die EU sich an die verfassungsrechtliche und vertragliche Vorgabe, subsidiär zu handeln, nicht hält? Subsidiarität bedeutet, dass die EU. nur dort eingreifen darf, wo die einzelnen EU- Länder die Sachverhalte nicht selbst lösen können und wo ein gemeinsames Interesse eine einheitliche Regelung erfordert
Sicher nicht: es geht den Protagonisten der EU nicht darum, ein demokratisches Bündnis zu schaffen, es geht darum, ein supranationales Staatengebilde im Interesse des Finanzkapitals und der Konzerne zu schaffen.
Und hierbei interessiert unsere Regierung, unsere Bundeskanzler nicht, ob dies mit dem GG vereinbar ist oder nicht.
Nach unserem Grundgesetz ist es unabänderlich, dass Deutschland ein Bundesstaat, ein völkerrechtlicher Staat ist. Dies bedeutet, dass Deutschland ein souveräner Staat ist und immer bleiben muss. Deutschland kann nicht in einem anderen Staat aufgehen. Trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken fand 1993 das Bundesverfassungsgericht (im so genannten Maastrichturteil) einen Schlenker, indem es den Begriff Staatenverbund als Zwischending für ein erlaubtes Bündnis und für einen nach dem GG nicht erlaubten Bundesstaat erfand. Zugleich warnte aber das Gericht, dass die Grenzen für eine weitere Übertragung nationaler Hoheitsrechte dadurch gegeben sei, dass Deutschland nicht seine Souveränität verlieren dürfe und dass es nicht unselbstständiger Teil eines europäischen Bundesstaats sein dürfe.
Trotz der Warnung des Bundesverfassungsgerichts schließen und schlossen die deutschen Bundeskanzler weiterhin zwischenstaatliche Verträge, durch die immer mehr nationale Hoheitsrechte einschließlich der zugehörigen Gesetzgebungszuständigkeiten auf die EU übertragen werden. Spätestens mit dem Vertrag von Lissabon werden so viele weitere Hoheitsrechte und zudem die wichtigsten Kernkompetenzen eines Staates auf die EU übertragen, dass die EU tatsächlich ein souveräner Bundesstaat wird, was im gleichen Maß den völkerrechtlichen Souveränitätsverlust der EU-Staaten bedeutet.
Aber damit nicht genug.
Im EU-Reformvertrag ist die so genannte Flexibilitätsklausel enthalten, die der EU eine Vertragsabrundungskompetenz einräumt. Dies bedeutet das generelle Recht für die EU, sich eigenmächtig ohne Einschaltung der EU-Staaten weitere Kompetenzen zu verschaffen.
Bis dahin konnten nur die EU-Staaten auf Grund ihrer staatlichen Souveränität einzelne Hoheitsrechte auf die EU übertragen. Somit erlangt spätestens hiermit die EU die eigene staatliche Souveränität, die eigene originäre Rechtssetzungskompetenz über die Mitgliedsstaaten. Dem Bundestag bleibt somit überhaupt keine Kompetenz mehr.
- Wie unfair sich die Staatschefs in Ihren EU- Verträgen gegenüber ihren Bürgern zeigen, ergibt sich auch aus dem Trick, wie sie den Vorrang jeglichen EU- Rechts über das nationale Recht auf Umwegen vereinbarten. Stand diese Vereinbarung noch wörtlich im gescheiterten EU- Verfassungsvertrag, wurde sie nach dem Protest von Verfassungsrechtlern aus dem EU- Reformvertrag herausgelassen. Dafür trafen die Staatschefs eine gemeinsame Erklärung, die Bestandteil des Reformvertrags ist: „ Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des EuGH unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten haben.“ Dies bedeutet, dass jegliches Recht der EU nationales Recht bricht, also eine EU-Verordnung, eine EU-Richtlinie, unser GG außer Kraft setzen könnte.
Dies steht im krassen Widerspruch zum Maastrichturteil des BVerfG, in dem sich das höchste deutsche Gericht vorbehalten hat, europäische Rechtsakte auf die Übereinstimmung mit den Grundrechtsbestimmungen des GG zu überprüfen.
Was für mich, was für Verfassungsrechtler niederschmetternd ist, sind die Kniffe, die Täuschungsmanöver unsrer Regierung, unsrer etablierten Parteien. So wird behauptet, Deutschland als souveräner Staat sei gewahrt. Mit den Hoheitsrechten, die Deutschland noch verbleiben würden, kann kein Staat existieren.
Wirklich peinlich ist es, wenn eine beabsichtigte Verfassung für die EU in einen Verfassungsvertrag umbenannt wird, der nach seinem Scheitern in einem nahezu gleich lautenden Reformvertrag umbenannt wird, da dieser nach Auffassung der etablierten Parteien nicht mehr von Bürgern, die den Verfassungsvertrag ablehnten, ratifiziert werden muss.
Lächerlich ist das Weglassen von Nationalemblemen und Hymnen, um zu vertuschen, dass die EU ein autonomes Staatengebilde ist. Kaum jemand hat etwas dagegen, dass die EU eine eigene Fahne und eine eigene Hymne hat, ziemlich jeder von uns ist gerne Bürger eines Bundeslandes, Bürger Deutschlands und Bürger Europas.
Ganz eindeutig verstößt der EU- Reformvertrag gegen das unabdingbare Demokratieprinzip des GG und zwar in zweifacher Hinsicht:
Zum einen darf die Übertragung der deutschen staatlichen Hoheitsrechte auf die EU nicht den deutschen demokratischen Staatsaufbau beseitigen
Zum anderen dürfen deutsche Hoheitsrechte auf die EU nur übertragen werden, wenn die EU strukturell dem Demokratieprinzip entspricht (ausdrücklich in Art.23 GG bestimmt).
Zur Beseitigung des deutschen demokratischen Staatsaufbaus: Das BVerfG hat der Bundesregierung für die Übertragung von Hoheitsrechten Grenzen gezogen. Wie es im Maastrichturteil ausgeführt hat, müssen dem Bundestag Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht bleiben. Die Legitimation der gewählten Abgeordneten des Bundestags werde ansonsten entleert.
Dadurch, dass die wesentliche Gesetzgebungskompetenz auf die EU übertragen wird, wird das für eine Demokratie erforderliche Gewaltenteilungsprinzip beseitigt.
Nicht das deutsche Parlament, sondern die im Rat der EU durch die Fachminister beteiligte Bundesregierung ist in der EU das Hauptrechtsetzungsorgan. Der Einfluss der Bundesregierung auf die für Deutschland geltenden EU- Gesetze ersetzt die Gesetzgebungskompetenz des Bundestags. Hinzu kommt, dass hinsichtlich der Mitwirkung der Bundesregierung an der EU- Gesetzgebung das deutsche Parlament keinerlei effiziente Kontrollmöglichkeit hat.
Zum strukturellen Demokratiedefizit der EU: Wie oben ausgeführt, erfolgt die EU-Gesetzgebung hauptsächlich durch Regierungsvertreter der EU- Länder. Eine öffentliche oder parlamentarische Kontrolle findet fast nicht statt. Nur bei dem Teil des EU- Gesetzgebungsverfahrens, bei dem das EU- Parlament mitwirken darf, kann es vom Ministerrat oder von der Kommission eingebrachte Entwürfe ablehnen.
Der EU-Reformvertrag verstößt gegen das Sozialstaatsgebot des GG. Im Vertrag von Lissabon wird die Zuständigkeit für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU übertragen. Insofern bestimmt der EU-Vertrag eine Wirtschaftspolitik, die einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist. Dieser Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb ist eine vollkommene Einbindung in globale kapitalistische Wirtschafts- und Finanzinteressen. Nachdem in der EU diesem System sämtliche anderen politischen Aufgaben untergeordnet sind, ist das Sozialstaatsprinzip vollständig ausgehebelt.
Trotz aller Beteuerungen, trotz aller Täuschungsversuche, gilt für die Anhänger einer ständig wachsenden Integration das Ziel, das Jean Monnet, der „Vater von Europa“ genannt wird, ausgegeben hat: „Allmählich sollten die supranationalen Behörden die gesamte Politik der europäischen Kontinents bestimmen. Der Tag kommt, da die nationalen Regierungen gezwungen sind, zuzugeben, dass ein integriertes Europa eine vollendete Tatsache ist, ohne dass sie bei Festlegung seiner Grundlagen auch nur das Geringste zu sagen haben. Alles, was ihnen noch bliebe, wäre, ihre sämtlichen autonomen Institutionen zu einer einzigen Bundesverwaltung zu verschmelzen und dann die Vereinigten Staaten von Europa zu verkünden.“ Der EU-Kommissar Verheugen schrieb 2008: „Dass man bei der Weiterentwicklung der europäischen Integration immer wieder Rückschläge einstecken muss, wissen wir seit Jahrzehnten. Wir wissen aber auch, dass diese Hindernisse immer wieder überwunden wurden. Wir werden auch das irische Problem überwinden“
.Jean-Claude Juncker soll bezüglich des Reformvertrags geäußert haben: „Natürlich findet ein weiterer Transfer von Souveränität statt. Aber wäre es schlau, die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Tatsache zu lenken?“
Was interessiert unsere Bundeskanzlerin, was interessiert die im Bundestag vertretenen Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen insoweit unser Grundgesetz, was interessieren sie die Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts z. Bsp. im Maastrichturteil. Sie vertrauen vielmehr darauf, dass es sich das Bundesverfassungsgericht nicht leisten könne, die Verbindlichkeit des Reformvertrags für Deutschland abzulehnen, da dies dem Ansehen der Bundesregierung, insbesondere der deutschen Außenpolitik einen unglaublichen Schaden zufügen würde.
Was interessiert unsere Bundeskanzler und unsere etablierten Parteien bei der Verfolgung ihres Ziels „Weltmacht Europa“ Demokratie und die Beteiligung der Bürger? Was schert sie die eindringliche Warnung von „Mehr Demokratie“, dass ein vereintes Europa ohne demokratische Beteiligung und ohne Akzeptanz der Bürger keinen Bestand haben könne. Sie sind überzeugt, dass es genüge zu behaupten, dass die von ihnen im EU- Reformvertrag vereinbarte supranationale Staatengebilde EU eine notwendige Folgerung der Globalisierung sei, dass die Kritiker der EU Gegner eines europäischen Bündnisses seien und dass mit allen Mitteln die Argumente der EU-Kritiker unterdrückt und eine öffentliche Diskussion mit ihnen verhindert wird
In einem Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk äußerte ein Europapolitiker der SPD, es sei richtig, dass der EU- Reformvertrag nahezu unlesbar sei, da eine Diskussion mit den Bürgern vermieden werde, die die Notwendigkeit des Vertrages sowieso nicht erkennen könnten.
Ein CSU-Europa-Politiker äußerte in einem Interview mit einer bekannten Tageszeitung, dass es gerechtfertigt und zum Wohle der Bürger sogar notwendig sei, über so schwierige und komplexe Sachverhalte wie den EU- Reformvertrag ohne die Beteiligung der Bürger zu entscheiden, die die Tragweite und die Bedeutung dieser für Deutschland so wichtigen Entscheidung nicht durchschauen können.
Fazit ist: Die EU hat sich zu einem zentralistischen Wasserkopf entwickelt, der unter Verletzung aller demokratischen Regeln über die Köpfe der Bürger hinweg entscheidet und in nahezu alle Gesellschaftsbereiche eingreift. Hierbei nimmt sie kaum Rücksicht auf nationale Verfassungen, eben so wenig auf berechtigte nationale Interessen.
Durch die Wahlen zum europäischen Parlament können die Bürger zwar keinesfalls Einfluss auf die Politik der EU ausüben. Die Abgeordneten haben jedoch bei einigen Gesetzesvorhaben der EU die Möglichkeit, Gesetze, für die die EU keine Zuständigkeit hat oder bei denen das Subsidiaritätsgebot nicht beachtet wird, zu verhindern.
Mehr Einfluss auf die Politik der EU haben die deutschen Bürger bei der Wahl der Abgeordneten zum Bundestag. Der Bundestag kann die Ratifizierung von EU-Verträgen ablehnen, er kann also votieren, dass EU-Verträge, die die Staatschefs der EU-Staaten abgeschlossen haben, für Deutschland nicht verbindlich sind. Sowohl für den Bundestag als auch für das EU-Parlament sind dafür Abgeordnete erforderlich, deren Interesse nicht darauf gerichtet ist, ein zentralistisches autonomes Machtgebilde zu ermöglichen, das über die Köpfe der EU-Staaten und ihrer Bürger hinweg entscheidet. Wir brauchen Abgeordnete, die die EU als Bündnis souveräner EU-Staaten wollen, die unter Beachtung ihrer nationalen Verfassungen Staaten übergreifende Probleme gemeinsam lösen.
Es darf nicht sein, dass wir, dass vor allem unsere Nachkommen, in einer Welt, in einem Europa, leben müssen, das mit einem freiheitlichen Staatenbündnis nichts mehr zu tun hat. Unser demokratischer und sozialer Bundesstaat darf nicht beseitigt werden durch Verträge der Regierungschefs der EU- Länder.
Und wenn Sie fragen, warum ich und Prof. Buchner für die ödp gegen den EU- Reformvertrag neben mehreren Verfassungsrechtlern und demokratischen Organisationen Verfassungsbeschwerden eingelegt, kann ich nur versichern, dass wir alle die Chance wahren wollen, unter Mitwirkung und mit dem Einverständnis der Bürger ein demokratisches Bündnis der souveränen europäischen Staaten im Interesse aller Bürger zu erzwingen. Wir wollen eine EU verhindern, die als zentralistisches Staaten- Gefüge in erster Linie den Interessen der Konzerne und des Aktienkapitals dient. Wir wollen ein Bündnis souveräner Staaten Europas, in dem diese Staaten dann gemeinschaftlich handeln, wenn dies in ihrem Sinne und im Interesse der Bürger erforderlich ist.
Und wenn Sie fragen, warum die ödp sich am Wahlkampf zum EU-Parlament beteiligen, obwohl das EU-Parlament auf die EU- Politik nur geringen Einfluss hat, gilt es klarzustellen: Richtig ist, dass das EU-Parlament nur geringen Einfluss auf die EU- Politik hat. Trotz allem kann es bei einem Großteil der autonomen Gesetzgebung der EU- richtig der EG- Gesetzesinitiativen des EU-Rats oder der EU-Kommission mehrheitlich zurückweisen. Dies ist wichtig, wenn die EU Entscheidungen trifft, für die ihr keine Hoheitsbefugnisse übertragen sind oder wenn sie Regelungen trifft, die die EU-Staaten, die Bundesländer oder die Kommunen selbst ausreichend regeln können. Sicherlich haben die Abgeordneten der Parteien, die unbesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken den EU-Reformvertrag ratifiziert haben, daran kein Interesse. Oder haben Sie etwas davon gehört, dass die etablierten Parteien etwa damit werben, dass ihre Kandidaten die von ihnen genehmigten EU-Verträge korrigieren sollen? Es geht den etablierten Parteien im Hinblick auf die Bundestagswahlen um einen Test-unbesehen von der EU- über ihren Beliebtheitsgrad. Des Weiteren bietet das Europäische Parlament nach wie vor eine best bezahlte Pfründe für verdiente Parteimitglieder, für die die etablierten Parteien ansonsten keine Verwendung mehr haben.
Mehr Einfluss auf die Politik der EU haben die deutschen Bürger bei der Wahl der Abgeordneten zum Bundestag. Der Bundestag kann die Ratifizierung von EU-Verträgen ablehnen, er kann also votieren, dass EU-Verträge, die die Staatschefs der EU-Staaten abgeschlossen haben, für Deutschland nicht verbindlich sind. Sowohl für den Bundestag als auch für das EU-Parlament sind dafür Abgeordnete erforderlich, deren Interesse nicht darauf gerichtet ist, ein zentralistisches autonomes Machtgebilde zu ermöglichen, das über die Köpfe der EU-Staaten und ihrer Bürger hinweg entscheidet. Wir brauchen Abgeordnete, die die EU als Bündnis souveräner EU-Staaten wollen, die unter Beachtung ihrer nationalen Verfassungen Staaten übergreifende Probleme gemeinsam lösen.
.