Kritik am Machtgebilde Europäische Union
Die geplante Europäische Verfassung stößt auf breiten Widerstand in der Gesellschaft. Welche Argumente gegen die Verfassung führen die Kritiker an? Sind die Gegner der Verfassung auch die Gegner Europas?
Kritik am Machtgebilde Europäische Union
Die geplante Europäische Verfassung stößt auf breiten Widerstand in der Gesellschaft. Welche Argumente gegen die Verfassung führen die Kritiker an? Sind die Gegner der Verfassung auch die Gegner Europas?
Von Hermann Striedl
„Ohne Zweifel: Die Europäische Union steht an einer Wegmarke. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags in den Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden ist es dringend notwendig, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und -danach- ein Leitbild zu entwickeln, wie es mit der europäischen Integration weitergehen soll, weitergehen kann.“ Dieses Zitat stammt von Roman Herzog, Bundespräsident a. D. und Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. . In einem Artikel in der Welt am Sonntag vom 14. 1. 2007, den er gemeinsam mit Lüder Gerken, Direktor des Centrums für Europäische Politik, verfasst hat, wird heftig die Entwicklung der EU gerügt: insbesondere die Kompetenzzentralisierung bei der EU, die fehlende Transparenz beim Zustandekommen von EU-Vorschriften und bei den EU-Zuständigkeiten, die Demokratiedefizite und die mangelnde Gewaltenteilung werden von den sicherlich sehr kompetenten Autoren angeprangert.
Zwei Missverständnisse gilt es auszuräumen:
Die Kritiker der EU in der gegenwärtigen Gestaltung bzw. der geplanten EU-ReformvertragesVerfassung sind nicht Gegner eines vereinten Europas, sondern sie wollen ein europäisches Bündnis. Sie wollen jedoch ein Bündnis, das dem Wohlergehen der Menschen dienlich ist. Dieses zu erstrebende Wohlergehen bedeutet Frieden, soziale und materielle Sicherheit aller, Bewahrung der humanitären christlichen Werte und Freiheit.
Die Kritiker der EU sind nicht Gegner einer EU-Verfassung. Das Gegenteil ist der Fall: Für ein derartiges Staatenbündnis ist eine Verfassung erforderlich, die die demokratischen und sozialen Errungenschaften der europäischen Staaten auf der Ebene eines supranationalen Bündnisses sichert.
Klarzustellen ist auch: Die Kritik, die im Zusammenhang mit dem EU-Reformvertrag aus den verschiedensten Richtungen laut geworden ist, ist eine Kritik an dem Machtgebilde EU, wie es sich gegenwärtig darstellt. Dieses Machtgebilde sollte durch eine Quasiverfassung lediglich „legitimiert“ werden.
Diese Feststellung ist notwendig, da zur Zeit Stimmen laut werden, dass auf eine EU-Verfassung verzichtet werden solle. Es wird befürchtet, dass eine Verfassung, die bestimmt ist, das gegenwärtige Machtgebilde EU zu sichern, von den europäischen Bürgern nicht akzeptiert wird. Eine demokratische Verfassung, die automatisch eine Einschränkung der Macht der EU mit sich bringen würde, soll aber verhindert werden.
Die EU hat sich durch den Einfluss des Großkapitals als neoliberales Machtgebilde entwickelt. Die EU garantiert den EU-Angehörigen insbesondere einen „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb.“ Die freie Marktwirtschaft soll als Grundlage des europäischen Bündnisses manifestiert werden. Der Einfluss des Staates auf die Wirtschaft soll möglichst ausgeschlossen werden. Der Staat soll gehindert werden, aus sozialen, aus ökologischen oder aus anderen gesellschaftsorientierten Gründen auf die Wirtschaft Einfluss zu nehmen (Siehe nebenstehendes Schaubild Freie Marktwirtschaft-Soziale Marktwirtschaft). Es ist beabsichtigt, dass Grundlage eines Gemeinwesens eine bestimmte Wirtschaftsform ist. Wirtschaft soll nicht als Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens unter staatlicher Kontrolle stehen, sondern Selbstzweck sein.
Dies bedeutet nach dem gegenwärtigen EU-Konzept und dem EU-Verfassungs-entwurf, dass die sonstigen Regeln eines Gemeinschaftslebens, also auch die sozialen, unter dem Diktat einer bestimmten Wirtschaftsform stehen würden. Bezeichnend hierfür ist das Statement von Theo Geers, dem Leiter der Wirtschaftsredaktion des Kölner Informationssenders, im Euroblog des Deutschlandfunks: „ Die EU sollte sich im Sozialbereich auf das absolute Minimum beschränken.“
Um ein Staatenbündnis EU als Garant für einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb zu schaffen, werden demokratische Grundregeln negiert: Ohne Legitimation durch die Bürger schlossen Staatschefs Verträge, durch die nationale Souveränitätsrechte auf die EU übertragen wurden. Das Volk wurde weder gefragt, noch ausreichend informiert. Ganz gewichtige Stimmen sehen dies als eklatanten Verfassungsverstoß. Nach dieser Auffassung ist nicht nur eine EU-Verfassung, sondern auch ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem nationale Souveränitätsrechte übertragen werden, vom Volk zu sanktionieren.
Die der EU zu Grunde liegenden Verträge verstoßen teilweise gegen nationales Verfassungsrecht. Es ist für einen Rechtsstaat unerträglich, dass von nationalen Regierungen Verfassungsrecht umgangen wird, indem Verträge geschlossen werden, die ein supranationales Staatenbündnis berechtigen, in nationale Verfassungsgarantien einzugreifen: Dies gilt u. a. für das Demokratiegebot, für die Gewaltenteilung, die Sozialstaatlichkeit (Art.20 GG), dies gilt auch für die Selbstverwaltungsgarantie für die Gemeinden (Art. 28 GG) und für den Auslandeinsatz von Streitkräften (Art. 87b GG).
Es gilt festzuhalten: Das Gebilde EU, wie es sich gegenwärtig darstellt, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Nicht durch das Volk, sondern durch die vom Volk nicht legitimierten nationalen Regierungschefs wurden nationale Souveränitäten auf ein supranationales Staatengebilde übertragen.
Noch weitergehend: Regierungschefs sind nach den demokratischen Verfassungen nicht berechtigt, gegen die Verfassung zu handeln oder die Verfassung zu ändern. Dieselben Regierungschefs (bzw. Regierungen) haben jedoch durch Verträge ein supranationales Staatengebilde geschaffen, dem sie das Recht einräumen, nationale Verfassungen nicht zu beachten, bzw. diese außer Kraft zu setzen. So wurde in den Verträgen vereinbart, dass jegliches von der EU gesetzte Recht, d. h. auch eine einfache Verordnung, Vorrang vor dem Recht, d.h. auch Verfassungsrecht, der Mitgliedstaaten hat.
Das gegenwärtige supranationale Staatengebilde EU ist auch ansonsten nicht akzeptabel. Es hat nicht die für ein demokratisches Gemeinschaftswesen erforderliche Klarheit. Es fehlt ein Katalog, der die Kompetenzen der EU in Umfang und Grenzen genau beschreibt. Dadurch kommt es zu einer unglaublichen Zentralisierung der Kompetenzen bei der EU auf Kosten der Souveränitätsrechte der einzelnen Nationen . Als Folge des fehlenden klaren Kompetenzkatalogs ist auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sehen, die auf größtmögliche Ausschöpfung der EU- Gemeinschafts-befugnisse unter Missachtung der nationalen Zuständigkeiten gerichtet ist (so auch Herzog/Gerken a. a. O.). So ist insgesamt zu beobachten, dass sich infolge des Fehlens eines Zuständigkeitskatalogs mit genauen Grenzen die EU -insbesondere auch mit Hilfe des EuGH- immer mehr Kompetenzen aneignet. Ohne hier weiter darauf einzugehen, würde dieses Problem auch nicht durch den EU-Reformvertrag gelöst, sondern durch die Einführung „gemischter Kompetenzen“ sogar noch verschlimmert.
Es fehlt an der für ein demokratisches Gemeinwesen erforderlichen Transparenz. Es ist nicht durchschaubar, welche Organe der EU wofür zuständig sind. Dies gilt insbesondere auch für die Gesetzgebung innerhalb der EU.
Hinzu kommt, dass die aus demokratischer Sicht unbedingt erforderliche Gewaltenteilung in der EU nicht gilt. Dies gilt auch für das einzig durch Wahlen legitimierte Organ, das Europäisches Parlament. Dieses hat weder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz noch ein Kontrollrecht über eine Regierung. Andrerseits haben Regierungen und der von diesen eingesetzte Verwaltungsapparat (die EU-Kommission) umfassende Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung.
Der Weg zu einem demokratischen supranationalen Staatenbund Europa ist sicherlich schwierig. Zu stark sind die Vertreter einer neoliberalen Wirtschaft, die die EU als offenen Markt für einen von staatlicher Kontrolle freien ungehinderten Wettbewerb wollen. Und trotzdem: Das gescheiterte Inkrafttreten des EU-Verfassungsvertrags eröffnet die Chance, dass die Bürger auf eine demokratische EU hinwirken. Mit Sicherheit ist vorauszusehen, dass der vorliegende Verfassungsentwurf auch bei einem erneuten Anlauf scheitert, auch falls er in einigen Punkten abgeändert werden sollte. Nur wenn das Volk von vorneherein in die weitere Entwicklung der EU einbezogen wird, nur wenn unter den Nationen genau abgestimmt wird, inwieweit ein gemeinsames Handeln der EU nötig ist, ist eine EU, die von ihren Angehörigen akzeptiert wird, möglich.
Bereits jetzt haben sich europaübergreifende Bündnisse verschiedener Interessensgruppen zusammengeschlossen. Diese haben es sich zur Aufgabe gesetzt, in ehrlichen Debatten die Bürger aufzuklären und sie in die Diskussion einzubeziehen. Nur so läßt sich ein Weg für eine demokratische EU und eine entsprechende Verfassung finden. Es muß eine EU verhindert werden, die ihre Aufgabe darin sieht, einer neoliberalen Wirtschaft einen freien Markt und einen von der Politik ungehinderten Wettbewerb zu ermöglichen. Demokratische Grundregeln und ein soziales Rechtsstaatsgefüge sind für ein derartiges supranationales Staatenbündnis wie für jedwedes Gemeinwesen unabdingbar.
Insert:
Freie Marktwirtschaft: die wirtschaftliche Freiheit garantierende und ohne staatliche Ordnung auskommende ökonomische Ordnung, in der Preise und Produktion ausschließlich über Angebot und Nachfrage, also den Wettbewerb der Produzenten und Konsumenten, gesteuert werden.
Soziale Marktwirtschaft: ausgehend davon, dass eine freie (reine) Marktwirt-schaft in einem hochzivilisierten Staat unkontrolliert zu einer Katastrophe führen würde, ist es erforderlich, dass der Staat gesetzliche, ordnungspolitische und sozialstaatliche Rahmenbedingungen vorgibt.