Versammlungsfreiheit-Fluch oder Segen?
Hermann Striedl, ödp- BuVo- Mitglied
Entsetzt, in ohnmächtiger Wut beobachte ich, wie Neonazis auf sich aufmerksam machen, wie sie- pochend auf unsere demokratische Verfassung- Rechte für sich in Anspruch nehmen: sie gründen Parteien und Vereine; sie treten als Käufer von Immobilien auf, um feste Tagungs- oder Veranstaltungsorte zu haben. Sie kündigen Veranstaltungen, Demonstrationen, Feste an. Sobald Kommunen keine Genehmigung erteilen, erstreiten sie sich mit aller Vehemenz ihre Rechte.
Haben diese Neonazis das Recht, eine Demonstration abzuhalten oder eine städtische Halle für eine Veranstaltung zu benutzen, durchgesetzt, so hagelt es Vorwürfe gegen die politische Leitung der Kommunen, gegen Gerichte, bis hinauf bis zum Bundesverfassungsgericht, gegen jedermann, der nur wagt, zu sagen, dass diesen Leuten viel zu viel Beachtung gewidmet wird.
Es ist erforderlich, sich aus verfassungsrechtlicher Sicht mit diesen Vorwürfen auseinander zu setzen:
Versammlungs-, Demonstrations-, sowie auch Vereinigungsfreiheit sind Ergänzungen zur Meinungsfreiheit, ein durch Art. 5 Grundgesetz (GG) geschütztes elementares Grundrecht aller Deutschen.
Den Vätern unserer Verfassung waren gerade nach der Erfahrung mit Diktaturen, insbesondere nach der Erfahrung mit dem 3. Reich, die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit für eine ordnungsmäßig funktionierende Demokratie so wichtig, dass sie sie neben der Meinungsfreiheit als eigenes Grundrecht ausgestalteten.
Art. 8 GG lautet: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art.9 GG lautet: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Art. 21 GG bestimmt u. a., dass die Gründung von Parteien frei ist. Ferner, dass Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand Deutschlands zu gefährden, verfassungswidrig sind.
Über die Frage, ob jemand die hier behandelten Grundrechte verwirkt, weil er sie zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Ordnung missbraucht, kann einzig und allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Art. 18, Art. 21 GG).
Hieraus folgt, dass der Vorwurf an die politische Spitze der Stadt, an den OB, er hätte es zu verantworten, dass die NPD ihr Fest in Regensburg abhalten konnte, falsch ist.
Die NPD, eine nationalistische Partei mit m. E. zum größten Teil äußerst dummen, unerträglichen und sogar teilweise menschenverachtenden Parolen wurde bisher vom Bundes-
verfassungsgericht nicht verboten.
Daraus folgt, dass diese Partei wie jede Partei und politische Organisation Veranstaltungen abhalten kann, soweit sie sich an die Vorschriften des Versammlungsgesetzes und an die auf Grund des Versammlungsgesetzes erlassenen Anordnungen der Stadt hält. Anordnungen der Stadt dürfen nur zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen werden, wobei die NPD nicht schlechter behandelt werden darf wie alle anderen Parteien.
Logisch und vom BVerfG richtig entschieden ist, dass die durch eine Gegendemonstration drohende Gefahr grundsätzlich der unerwünschten Partei nicht zuzurechnen ist.
Soweit also dem Regensburger Oberbürgermeister vorgeworfen wird, er hätte trotz allem das Fest der NPD verhindern müssen, dann ist zu fragen, was er damit bewirkt hätte. Die Gerichte hätten dem OB, bzw der Stadt Regensburg bestätigt, dass sie rechtsfehlerhaft gehandelt haben. Die NPD hätte als Triumphator und als Opfer verfassungswidrig handelnder Politiker auftreten können. Eine bessere Reklame für sich hätte die NPD gar nicht haben können.
Soweit Scheidinger seine Nichtteilnahme an der Gegendemonstration auf dem Neupfarrplatz vorgeworfen wird, meine Meinung: er konnte sich genau ausrechnen, (wie ich es bei meiner Teilnahme dann auch tatsächlich erfahren habe), dass er als Sympathisant der Nazis beschimpft worden wäre, dass er ausgebuht worden wäre. Er müsste ein Masochist sein, wenn er als „Watsch´nmann“ für eine Entscheidung hätte dienen müssen, wozu ihn das Recht gezwungen hat.
Nicht nur Redner bei der Gegendemonstration, sondern viele angesehene Politiker haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der es ein Verbot der NPD abgelehnt hat, äußerst heftig kritisiert.
Wie ausgeführt, kann das BVerfG eine Partei verbieten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht zum Ergebnis gelangt, dass dieser Partei nachgewiesen werden kann, dass sie die demokratische Grundordnung beseitigen will.
Das höchste deutsche Gericht stellte auf Grund einer intensiven Beweisaufnahme fest, dass ein Großteil der Vorwürfe der Antragstellerin, der Bundesregierung, teilweise neben der Sache lag, im übrigen nicht beweisbar war.
Bei einer objektiven Bewertung dieses Urteils muss ein Anhänger einer freiheitlichen Demokratie anerkennen, wie wertvoll diese Entscheidung für unseren Rechtsstaat ist. Das Gericht hat es sich ohne eine parteipolitische Brille zur Aufgabe gemacht, zu prüfen, ob das
gegen die NPD vorgelegte Material ausreicht, um auszusprechen, dass diese Partei nicht mehr an unserem demokratischen Rechtsstaat teilnehmen darf. Das BVerfG kam zum Ergebnis, dass diese Partei, egal wie provokant, nationalistisch oder dümmlich ihre Thesen sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gericht ließ vor allem seine Überzeugung erkennen, dass eine Demokratie in der Lage sein muss, sich argumentativ mit reißerischen, teilweise unsinnigen, teilweise widerlegbaren Parolen auseinander zu setzen.
Dies bedeutet primär wehrhafte Demokratie, nicht der Ruf der Herrschenden, Unangenehmes zu verbieten.
Natürlich ist manchem Politiker ein Verbot von ihm nicht akzeptierter Randparteien lieber. Es bleibt ihm dann erspart, sich inhaltlich mit den ketzerischen Phrasen, teilweise jedoch auch mit stichhaltigen Vorwürfen dieser Parteien auseinander zu setzen.
Abschließend für die Kritiker der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Heute oder morgen hat das BVerfG über eine Partei, eine Vereinigung, eine Person zu entscheiden, deren Überzeugung den Herrschenden nicht passt. Dann könntest Du, dann könnte ich in die Lage kommen, auf ein BVerfG angewiesen zu sein, das demokratische Regeln verteidigt. (Beispiele: es wird behauptet, im Kommunismus habe es auch richtige Überzeugungen gegeben; oder als überzeugter Pazifist geht jemand entschieden gegen einen Kampfeinsatz der Bundeswehr im Ausland vor; oder jemand geht entschieden gegen den Neoliberalismus, gegen den Aktienkapitalismus vor).
Ein weiterer Punkt: nach einer Demo von Neonazis und einer Gegendemonstration von Gegnern der Neonazis wird immer wieder behauptet, die Polizei sei auf dem rechten Auge blind. Sie verteidige die Neonazis und gegen die Gegendemonstranten gehe sie vor.
Aus meinen Kontakten mit Polizeibeamten, sei es beim Sport, sei es auf einer Berghütte, auf der ich häufig Besuch aus einer benachbarten Polizeischule bekomme, weiß ich, wie ungerecht diese Beamten diese Vorwürfe empfinden.
Wenn eine rechtsradikale Gruppierung, die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist, eine Versammlung, eine Demonstration angemeldet hat, dem Gesetz und den behördlichen Auflagen entsprechend diese Veranstaltung durchführt, dann hat die Polizei in erster Linie dafür zu sorgen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt wird. Dies bedeutet aber auch, dass die Polizei dafür sorgen muss, dass auch Rechtsradikale von ihrem grundgesetzlich garantierten Recht, Versammlungen abzuhalten oder Demonstrationen durchführen zu können, Gebrauch machen können. Und wenn Menschen, sei es auch aus noch so hehren Motiven, gewaltsam andere an der Ausübung ihres Rechtes hindern, muss die Polizei einschreiten.
Wir mögen uns auch noch so sehr ärgern: die Rechtsradikalen haben gelernt, sich bei Versammlungen und Demonstrationen dem Gesetz entsprechend zu verhalten, sie werden intensiv geschult. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass wir uns mit ungesetzlichen Mitteln wehren. Wir würden dadurch unseren Rechtsstaat gefährden und unserer Demokratie mit Sicherheit nicht dienen.
Nach all dem: sind wir den Rechtsradikalen hilflos ausgesetzt? Mit Sicherheit nicht. Es ist Aufgabe von uns, uns mit demokratischen Mitteln mit dieser Erscheinung auseinander zu setzen. Es ist Aufgabe unserer Gesellschaft, unserer Politiker, unserer Lehrer undemokratische Machenschaften aufzudecken, zu hinterfragen. Es liegt auch an uns, zu beobachten, ob Radikale durch ihr Benehmen, durch ihre Äußerungen Straftaten begehen und darauf zu achten, dass diese Straftaten verfolgt werden. Ich weise auch darauf hin, dass die Radikalen ständig vom Verfassungsschutz überwacht werden. Ich bin überzeugt davon, dass dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte bestehen, dass eine Organisation unsere freiheitliche demokratische Grundordnung oder unseren Staat gefährdet, diese vom BVerfG verboten würde. Ich meine aber auch, dass wir die Bedeutung dieser radikalen Gruppen nicht überbewerten dürfen. Bisher leben sie mit Sicherheit davon, dass sie viel zu wichtig genommen werden, dass ihnen zu viel Beachtung zukommt.
Andrerseits ist es erforderlich, dass wir ständig auf der Hut sein müssen, dass sich nationalsozialistisches oder antidemokratisches Gedankengut oder Kriegstreiberei oder Völkerhass und Intoleranz in unserer Gesellschaft nicht breit machen kann. Dies ist aber nur durch Überzeugungsarbeit in einer innerlich gefestigten Demokratie möglich und nicht durch Verbote von Parteien. Dadurch wäre es nur möglich, Gruppen zu verbieten. Nicht möglich ist dadurch, gefährliches Gedankengut aus den Köpfen Verblendeter zu beseitigen und insbesondere die Verbreitung dieses Gedankenguts durch Leute, die sich als Märtyrer betrachten, zu unterbinden. Zu beachten ist vor allem auch, dass rechtsradikale, gefährliche, menschenfeindliche und undemokratische Entwicklungen nicht nur bei den Mitgliedern rechtsradikaler Parteien feststellbar sind, sondern Sympathisanten in allen Gesellschaftsschichten haben. Hierauf gilt es zu achten, hiergegen müssen wir mit demokratischen Mitteln vorgehen.