Hermann Striedl

25.Februar 2009

Ein Diskursüber die Zukunft Europas wird verhindert

Gespeichert unter: EU — H. Striedl @ 21:43

Ein Diskurs über die Zukunft Europas wird verhindert

 

Ein vereintes Europa als Friedensgarant: ein faszinierender Gedanke des 19. Jahrhunderts und ein starker Wunsch nach dem 2. Weltkrieg. Inzwischen bedient die EU aber vor allem ökonomische Interessen. Darüber nachzudenken ist unerwünscht.

 

von Hermann Striedl, Richter a.D.

 

 

 

Das als Kinder erlebte Desaster des 2. Weltkriegs und die feste Überzeugung, dass so etwas nie mehr geschehen darf, versetzte eine ganze Generation in eine ungeahnte Euphorie. Der Wunsch der Versöhnung ehemals verfeindeter europäischer Staaten, die Sehnsucht nach dauerndem Frieden bewegte die Menschen. Voll auf dieser Ebene lag der Zusammenschluss europäischer Staaten in der Montanunion: der Wille wirtschaftlich daniederliegender Völker, ob Sieger oder Verlierer, zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig zu helfen.

 

Es war der Beginn der Begegnung der Jugend der Völker: Schüleraustausch, Sportbegegnungen, Jugendlager. Die Überwindung von Vorurteilen, Verständnis füreinander, tiefe Freundschaften waren die Folge. Immer war es die Sehnsucht nach Frieden und Gemeinsamkeit, das gegenseitige Sich-Helfen-Wollen, was die Menschen der Bündnisnationen miteinander verband.

 

Dieses Engagement für ein vereintes Europa wurde von der Politik unterstützt. Aber immer mehr rückten rein wirtschaftliche Interessen in den Mittelpunkt. Es entstand der Gedanke eines Europas als wirtschaftliche Weltmacht. Die Begeisterung der Jugend wurde nur noch gebraucht, um den Eindruck zu erwecken, die europäischen Bündnisse seien eine Erfüllung ihres Friedenstraums.

 

 

EU wird zentralistisches Monster der Konzerne

 

Tatsächlich stehen seit langem hauptsächlich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Oder besser ausgedrückt: die Wirtschaft ist Agitator für eine Wirtschaftsmacht Europa. Eine Beteiligung der Menschen der EU-Staaten ist nicht nur unerwünscht, sie wird vielmehr verhindert.

 

Immer mehr nationale Hoheitsrechte werden auf die europäische Ebene übertragen. Von dem Prinzip der Zusammenarbeit der einzelnen Nationen wurde mehr und mehr abgegangen. Mit dem Maastrichtvertrag von 1992 – dem Gründungsvertrag der EU – wurden die europäischen Gemeinschaften zu einem supranationalen Staatengebilde mit eigenen Souveränitätsrechten ausgebaut.

 

Erst mit diesem Maastrichtvertrag wurde es auch einigen Fachleuten bewusst, dass sich hier ein Bündnis entwickelte, das mit den ursprünglichen Vorstellungen wenig zu tun hat: kein Bündnis souveräner Staaten, kein Europa der Vaterländer, wie es de Gaulle erstrebt hat, sondern ein staatenähnliches Gebilde. Dieses zentralistische Monster versucht, mehr und mehr Hoheitsrechte auf sich zu vereinigen. Es sieht seine Aufgabe darin, entsprechend der neoliberalen Ideologie freie Märkte und einen unbehinderten Wettbewerb durchzusetzen.

 

Das führte natürlich zu politischen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Reaktion der Staatsregierungen, die die zwischenstaatlichen Verträge geschlossen hatten, und der EU-Macher: Mit allen Mitteln wird versucht, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass es sich bei den Kritikern um Gegner europäischer Bündnisse handelt, um Feinde Europas. Zugleich wird, gestützt auf enormen Einfluss und Geldmittel der an einer Wirtschaftsmacht interessierten Konzerne, verhindert, dass die Argumente der Kritiker von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

 

 

EU-Kritiker wollen ein besseres Europa

 

Dass die Kritiker nicht gegen ein Vereintes Europa sind, zeigt beispielsweise das Vorwort des europapolitischen Programms der ödp: „Nach vielen Kriegen zwischen den Völkern Europas ist die Europäische Union ein Aufbruch zur Sicherung von Freiheit, Frieden und Demokratie. Die ödp befürwortet und unterstützt die Entwicklung der Europäischen Union von einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einem föderalen Bundesstaat freier, sich vorrangig selbst regierender Völker.“

 

Und die Organisation „Mehr Demokratie“ schreibt: „Europa ist eine großartige Sache. Die Idee einer zunehmenden Überwindung von Grenzen, einer immer engeren Zusammenarbeit und eines dauerhaften Friedens: Wir teilen sie.“ So oder so ähnlich lauten die Grundsätze der meisten EU-Kritiker. Trotzdem wird jegliche Diskussion über die EU unterbunden. Das gilt auch für Organisationen wie Attac, Pax Christi, für den früheren Bundespräsidenten Roman Herzog oder für Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, einen der besten EU-Experten überhaupt.

 

Auch der Hinweis, dass ohne Beteiligung der Bürger kein vereintes Europa entstehen kann, wird in den Wind geschlagen: Die Bürger Frankreichs und der Niederlande, die im Gegensatz zu den Deutschen abstimmen durften, lehnten eine EU als supranationales Staatengebilde ab. Dem Votum der Bürger wurde dadurch begegnet, dass der Vertrag einfach umbenannt wurde und die Bürger, die den „Verfassungsvertrag“ abgelehnt hatten, über den inhaltsgleichen „Reformvertrag“ nicht mehr abstimmen durften.

 

Mittellose Organisationen hatten nie eine richtige Chance, die einflussreiche und finanziell bestens ausgestattete EU-Lobby zur Rede zu stellen. Die Behauptungen der EU- Macher werden kommentarlos unter das Volk gebracht: Die Globalisierung erfordere eine mächtige EU. Hierfür sei es erforderlich, freie Märkte und freien Wettbewerb mit freiem Kapitalverkehr zu garantieren. Hierfür müsse der Abbau des Sozialstaats in Kauf genommen werden. Die Tatsache, dass dabei eine wachsende Mehrheit immer ärmer und eine wohlhabende Minderheit immer reicher wird, sei das notwendige Übel einer erfolgreichen Marktwirtschaft.

 

„Eine erfolgreiche Marktwirtschaft ist wertfrei“, schreibt Hans Werner Sinn, Leiter des einflussreichen Instituts für Wirtschaftsforschung, „die Wirtschaft ist keine ethische Veranstaltung, die Marktwirtschaft ist auch keine gerechte Wirtschaftsform, aber sie ist effizient.“ Diese Aussage sei Wirtschaftstheoretikern erlaubt. Aber dass die Politik, die von der Verfassung her eine völlig andere Aufgabe hat, diese Aussage zur Grundlage ihres Handelns macht, ist nicht hinnehmbar. Und dass die Politik eine demokratische Diskussion mit der ihr von der Wirtschaft ermöglichten Einflussnahme unterbindet, ist eine demokratische Katastrophe.

 

 

EU-Vertragstexte sind nur für Experten lesbar

 

Ganz bewusst werden die Bürger nicht aufgeklärt, welchen Inhalt die von den Regierungschefs oder nunmehr von den Fachministern der EU-Staaten geschlossenen Verträge haben. Und wer die Vertragstexte liest, wird nur sehr schwer durchschauen, was konkret gemeint ist, weil die Begriffswelt und Sprache nur Experten geläufig ist.

 

Die Politik und die Medien vermeiden es überwiegend, Kritiker zu Wort kommen zu lassen, und erst recht, Kritiken zu kommentieren. So gelingt es, eine demokratische Auseinandersetzung u. a. zu folgenden Kritikpunkten zu verhindern:

 

((kursiv))

-  Durch die Übertragung von immer mehr nationalen Hoheitsrechten auf die EU wird diese zu einem autonomen Staat. Zugleich wird Deutschland entstaatlicht. Dies verstößt gegen das GG.

 

-  Die EU-Verträge haben in erster Linie einen Gemeinsamen Markt zum Ziel, und dem werden alle anderen Werte untergeordnet. Die neoliberale Ausrichtung im Interesse der globalen Großkonzerne bedingt den Abbau der Sozialstaatlichkeit.

 

-  Die zwischenstaatlichen Verträge, durch die die Regierungschefs nationale Hoheitsrechte auf die EU übertragen, sind undemokratisch. Das Volk ist nicht beteiligt und die Parlamente werden entmachtet.

 

-  Die EU ist ein zentralistischer Wasserkopf, der bestrebt ist, alle Kompetenzen auf sich zu vereinen und die nationalen Staaten zu entmündigen.

 

-  Das Subsidiaritätsprinzip ist zwar im GG und in den EU-Verträgen enthalten, aber nur ein Lippenbekenntnis. Die Einhaltung des Subsidiaritätsgebots wird vom Europäischen Gerichtshof, überprüft. Der ist, wie alle Institutionen der EU, verpflichtet, bei der „Verwirklichung einer immer engeren Union“ mitzuwirken. Er wird deshalb immer zugunsten einer EU-Zuständigkeit entscheiden, solange sich dafür eine auch noch so weit hergeholte Begründung finden lässt.

 

-  Die EU- Verträge verstoßen teilweise gegen das deutsche Grundgesetz, gegen die Uno- Charta, gegen die Uno-Menschenrechte.

 

 

Diese teilweise politischen und teilweise verfassungsrechtlichen Probleme werden nie erörtert und damit den Bürgern auch nicht bewusst. Das gilt auch für das Urteil im sogenannten „Maastrichturteil“. Dort hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die Aufgaben und Befugnisse des durch die Wahl legitimierten Bundestags durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU nicht so entleert werden dürfen, dass das demokratische Prinzip des Art.20 GG außer Kraft gesetzt wird. Voraussetzung einer Mitgliedschaft Deutschlands in einer supranational organisierten zwischenstaatlichen Gemeinschaft ist, dass Deutschland die für einen autonomen Staat existentiellen Hoheitsrechte von substantiellem Gewicht verbleiben.“

 

 

 

 Sind wir dieser EU rechtlos ausgeliefert?

 

 

Müssen die deutschen Bürger hinnehmen, dass sie der Macht eines supranationalen Molochs unterworfen werden?

 

. 1 Die Bürger der EU-Mitgliedstaaten können die Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt wählen. Dieses ist zwar trotz einer Kompetenzstärkung in jüngster Zeit kein echtes Parlament (es hat nicht das Recht, Rechtsakte vorzuschlagen, es hat auch kein Kontrollrecht über eine Regierung), es kann aber nunmehr vorgelegte europäische Gesetzesentwürfe ablehnen. So kann es insbesondere überprüfen, ob die Gesetzesentwürfe eine Kompetenzüberschreitung der EU-Organe enthalten oder ob sie das Subsidiaritätsgebot verletzen.

 

2  Bei der Abgeordnetenwahl zum Bundestag wird bestimmt, wer darüber entscheidet, ob die von den Regierungschefs oder den Fachministern geschlossenen EU-Verträge durch Ratifikation für Deutschland verbindlich werden. Auch hier kann der Bürger durch die Wahl der Abgeordneten auf die Weiterentwicklung der EU Einfluss nehmen.

 

 In diesem Zusammenhang ist  interessant, dass das Thema EU für die etablierten Parteien kein Wahlkampfthema ist. Sie müssten sich ja einer Diskussion stellen und gerade dies wollen sie vermeiden. Es gilt deshalb, dass die Parteien vor den Wahlen  befragt werden, wie sie zur EU stehen. Nur wenn sie von den Wählern gedrängt werden, kann erreicht werden, dass sie zu den Kritikpunkten Stellung nehmen. 

 

 

 

 

 

3  Auch Verfassungsbeschwerden deutscher Bürger zum Bundesverfassungsgericht gegen EU-Verträge und EU-Akte sind zulässig, jedoch nur in sehr beschränktem Umfang.

Gegen den EU- Reformvertrag – der fast inhaltsgleich mit dem abgelehnten EU- Verfassungsvertrag ist – haben mehrere Personen Verfassungsbeschwerden eingelegt: im Namen der ödp Prof. Dr Bucner und der Autor 

22.Februar 2009

Gründe für die EU-Verfassungsbeschwerden

Gespeichert unter: EU — H. Striedl @ 15:00

Warum es erforderlich war, gegen den EU-Reformvertrag Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

 

Die Anforderungen des GG für den Beitritt zu einem europäischen Bündnis sind den deutschen Bundesregierungen spätestens seit der Diskussion um den Maastrichtvertrag, insbesondere seit dem Maastrichturteil bekannt. Trotzdem wurde jede Diskussion unterbunden, die Bundesregierungen schließen weiterhin Verträge, als habe das BVerfG  keine Maßstäbe aufgestellt. Es erfolgte auch keine öffentliche Diskussion, keine Einbindung der Bürger. Jede sachliche Kritik wird unterdrückt, Kritiker werden als Europagegner bezeichnet. Dabei wird verschwiegen, dass die Kritiker, sei es der fachlich profilierte und äußerst kompetente Prof. Schachtschneider, sei es die Ökologisch-Demokratische Partei, sei es „Mehr Demokratie“ oder Attac engagierte Befürworter eines europäischen Bündnisses sind. Ihre Diskussionsbeiträge, ihre Bereitschaft zur Mitarbeit, ihre Vorschläge für einen Weg für ein demokratisches Europa werden unterdrückt.

Tatsächlich sind die Macher der EU-Verträge nicht an einem demokratischen europäischen Bündnis interessiert, das dem Frieden und dem Wohlergehen aller unter Wahrung der Integrität der einzelnen Nationen dient, sondern interessiert ist man an einem autonomen supranationalem Staatengebilde, das einer neoliberalen Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik freie Märkte und freien Wettbewerb garantiert. Und dafür wird alles versucht. Dies geht soweit, dass öffentlich geäußert wird, dass es das BVerfG wohl nicht wagen wird, den deutschen Zustimmungsvertrag zum Reformvertrag für nichtig zu erklären, da ansonsten die Bundeskanzlerin und die deutsche Außenpolitik desavouiert würden. Man muss sich vorstellen, so soll das höchste deutsche Gericht genötigt werden, eine richtige Entscheidung nicht zu treffen.

Und nochmals wiederholt: durch unsere Verfassungsklagen soll erreicht werden, dass offen und unter Beteiligung der Bürger ein europäisches demokratisches Staatenbündnis geschaffen wird. Und trotz aller Bemühungen, Drohungen, Winkelzüge und unwahren Beteuerungen lässt sich eine bestandskräftige EU nicht schaffen, wenn es nicht von den europäischen Bürgern getragen wird, sondern gegen deren Willen den Interessen eines Raubtierkapitalismus zu dienen bestimmt ist. Dies ist die Hoffnung, die trotz der vielen Enttäuschungen immer noch bleibt. Die Menschen sind nicht zu dumm, um das gewollte Vertragswerk zu verstehen. Die Menschen lassen sich eine Zeit lang manipulieren, sie werden aber immer skeptischer, wenn sie feststellen, dass sie bewusst nicht aufgeklärt werden, wenn sie feststellen, mit welchen dubiosen Mitteln und Unwahrheiten die Macher der EU agieren.

 

Und mit Prof. Schachtschneider ist zu sagen, dass die Triebfeder für unser Handeln die Verteidigung des Rechts bei der europäischen Integration ist, aber auch die Hoffnung, dass es gelingt, ein demokratisches europäisches Staatenbündnis für Frieden, Sicherheit und Wohlstand zu erreichen.

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