Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonvertrag
Mit zeitlichem Abstand zu dem am.30.6.2009 verkündeten Urteil des BVerfG zum Lissabonvertrag gilt es zu analysieren, was wir mit unseren Verfassungsbeschwerden erreicht haben. Und ich glaube, dass wir, obwohl viele Erwartungen enttäuscht wurden, für die Demokratie, für den demokratischen Sozial- und Rechtsstaat Deutschland, sehr viel gewonnen haben. Vor allem haben wir erreicht, dass unsere Bedenken vom höchsten deutschen Gericht ernst genommen wurden. Es wurde bestätigt, dass ein Großteil unserer Rügen inhaltlich berechtigt ist. Das Gericht hat insbesondere die etablierten Parteien gerügt, da sie sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ihre Pflichten nicht erfüllt haben.
Es gilt abzuwägen, was wir mit unseren Verfassungsbeschwerden erreichen wollten . Dann gilt es zu resümieren, was wir erreicht haben.
Wir wollten erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht den vom deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit ganz großer Mehrheit beschlossenen Zustimmungsvertrag zum Vertrag von Lissabon für Deutschland nicht verbindlich erklärt, weil der Vertrag nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Lissabonvertrag (und dadurch auch der deutsche Zustimmungsvertrag) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und jetzt kommt der gut gelungene „Taschenspielertrick“: Eine wirksame Zustimmung setzt jedoch voraus, dass bei künftigen EU-Verträgen und in der künftigen EU-Gesetzgebung die deutschen Gesetzgebungsorgane als Gesetzgeber eingeschaltet werden. Deshalb, weil Bundestag und Bundesrat bisher diese Pflicht nicht erfüllt haben und sich auch nicht verpflichtet haben, sie in Zukunft zu erfüllen, wurde das Gesetz über die „Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestags und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ für nichtig erklärt. Dies heißt: der Vertrag von Lissabon ist für Deutschland nur dann verbindlich, wenn der deutsche Gesetzgeber ein neu gefasstes Gesetz erlässt. Durch dieses ist zu sichern, dass Bundestag und Bundesrat ihre den deutschen Bürgern gegenüber obliegenden Aufgaben bei der EU-Gesetzgebung ausreichend wahrnehmen. (Welche Ohrfeige für unsere Abgeordneten und insbesondere für die die freie Meinung der Abgeordneten disziplinierenden etablierten Parteien!)
Aus meiner Sicht hat das BVerfG die zukünftige EU- Vertrags- und Gesetzgebungshoheit in wesentlichen Teilen auf die nationale Ebene zurückgeholt. Die EU hat nur die Kompetenzen, die ihr ausdrücklich übertragen sind und deren Umfang genau bestimmt ist.
Ebenso wie die Kritiker der EU-Verträge ist das Bundesverfassungsgericht entschiedener Befürworter einer europäischen Friedensordnung. Auf diese europäische Friedensordnung dürfen deutsche Hoheitsrechte übertragen werden. Aber es muss gesichert sein, dass die EU-Staaten, mithin auch Deutschland, Herren der EU- Verträge und der EU-Gesetzgebung bleiben und dass die EU keine autonome, d.h., nicht von den EU-Staaten abgeleitete Gesetzgebungshoheit hat.
Noch weiteres ist enorm wichtig: Das Bundesverfassungsgericht behält sich nach wie vor vor, zu überprüfen, ob EU- Verträge, EU-Gesetze und andere Akte der EU, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Das ist es, was wir erreicht haben und ich empfinde dies aus Sicht der Demokratie und der deutschen Staatlichkeit als großen Erfolg.
Das BVerfG prüft die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Lissabonvertrags auf der Ebene der nationalen Staatlichkeit. Es verweist die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf ihre verfassungsrechtlichen Pflichten und auf ihre Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft der Bürger. Die Organe- Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung- werden in die Pflicht genommen. Bisher haben sie mit aller Macht die Staatlichkeit der EU unter Aufgabe der nationalen Staatlichkeit betrieben. Sie haben beharrlich vermieden, dass die deutschen Bürger in die Entwicklung der EU eingebunden wurden. Das Urteil des BVerfG bedeutet insoweit die Wiederherstellung demokratischer Grundregeln. Durch die Wahlen können deutsche Bürger bestimmen, welche Abgeordnete in die Parlamente kommen. Sie haben die grundsätzliche Möglichkeit (wenn auch faktisch gering), Abgeordneten eine Absage zu erteilen, die ihre verfassungsrechtliche Integrationsverantwortung nicht ernsthaft wahrnehmen wollen. Wir brauchen Parteien, die verhindern, dass weiterhin ohne nationale Mitwirkung und Kontrolle von der Bundesregierung Hoheitsrechte übertragen werden. Nur so ist das Recht des Volkes gewahrt, seine Geschicke selbst zu bestimmen.
Andrerseits hat das BVerfG dadurch, dass sie der EU Eigenstaatlichkeit abspricht und die nationalen staatlichen Organe auf ihre Aufgaben verweist, sich einer Entscheidung in mehreren Fragen entzogen, so z. Bsp.:
Ob die Übertragung fast aller Hoheitsrechte zulässig ist (indem das Urteil auf die Zukunft gerichtet ist und das Mitwirkungsrecht des Bundestags und des Bundesrats gestärkt werden muss).
Oder, ob die EU eine ordnungsgemäße demokratische Struktur hat (dadurch, dass die EU kein autonomer Staat sei, seien an demokratische Anforderungen nicht die nationalen Maßstäbe zu legen; dies gelte auch für das fehlende Gewaltenteilungsprinzip in der EU)
Oder, ob der EU-Reformvertrag den Sozialstaat aushöhle (durch den Vertrag sei der Sozialstaat nicht beseitigt, sollten EU-Regelungen mit dem Sozialstaatsprinzip tatsächlich nicht vereinbar sein, so behält sich das BVerfG ein Einschreiten vor)
Oder das Aufrüstungsgebot und der durch die EU-Verteidigungsminister ohne Beteiligung von Parlamenten und Kontrolle durch den EuGH mögliche Auslandseinsatz deutscher Soldaten (es gelte der deutsche Parlamentsvorbehalt für den Bundeswehreinsatz im Ausland; das Verbot für Angriffskriege werde vom BVerfG kontrolliert).
Ich habe versucht, eine verständliche Übersicht zu erstellen. Berechtigt ist die Kritik von Prof. Buchner, Professor Schachtschneider und anderen Kritikern, dass das Bundesverfassungsgericht manche Fragen nicht beantwortet hat. Trotzdem hat es das Vertrauen in unsere Demokratie gestärkt. Es hat der Bundesregierung und den Parlamenten Grenzen aufgezeigt und klar gemacht, dass es die Einhaltung dieser Grenzen überprüft.
Ich wollte aufzuzeigen, wie wichtig das Thema EU noch immer ist. Wir müssen die Chance nützen, die uns das Urteil des BVerfG bietet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bundestagswahl, bei der die deutschen Bürger Abgeordnete wählen können, die die von der Verfassung vorgegebenen Pflichten bezüglich der Ausgestaltung der EU so wahrnehmen wollen, wie dies das BVerfG verlangt.
BVerfG