Hermann Striedl

21.Februar 2010

Hilfe durch Investoren?

Einsortiert unter: Allgemein,Gemeinderecht — H. Striedl @ 15:09

                       Investoren und kommunale Aufgaben

In der MZ vom 24.11.2008 wird mitgeteilt, dass Regensburg eine berufliche Oberschule durch einen Investor bauen lassen will. Das bedeutet, dass das Projekt im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) verwirklicht werden soll. Die Einrichtung von Schulen ist grundsätzlich eine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge.

Der Wirtschafts- und Finanzreferent der Stadt Regensburg lässt dem geneigten Leser wissen, dass die Einschaltung eines Investors erforderlich sei, damit die Verschuldung der Stadt nicht noch größer wird.

Diese Aussage ist unrichtig. Tatsächlich wird die Verschuldung der Stadt in Wirklichkeit höher. Die PPP ist kein Mittel zur Stabilisierung der öffentlichen Kassen, sondern eine dauerhafte Belastung, beziehungsweise eine versteckte Kreditaufnahme, die in den Haushaltsbüchern nur anders verbucht wird. Die Verschleierung der Verschuldung ist der einzige Vorteil für die Verantwortlichen der Kommunen.

An der PPP verdienen Banken, Berater und Konzerne. Sie geschieht zu Lasten der Steuerzahler, der Gemeindebürger, der Arbeitnehmer.

Was noch schlimmer ist: bei der  PPP handelt es sich wie bei der Finanzpolitik um ein undurchschaubares Glasperlenspiel, dessen Regeln von Insidern bestimmt werden. Diese Regeln haben mit denen der Realwirtschaft kaum etwas  zu tun. Hinzuweisen ist, dass  PPP – Projekte bereits mehrere deutsche Städte in große Schwierigkeiten gebracht haben.

Wie erwähnt, liegen den PPP- Projekten nur schwer verständliche Verträge zu Grunde. Und diese Verträge werden vor der Öffentlichkeit geheim gehalten, nicht einmal der Gesamtstadtrat, geschweige das einzelne Stadtratsmitglied erfährt den Inhalt der Verträge. Und dies ist eine demokratische Katastrophe! Der Stadtrat als die Vertretung der Bürger hat die kommunalen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln, er hat auch die Gemeindeverwaltung zu überwachen. Wie dies geschehen soll, wenn nicht nur der Gesamtstadtrat, sondern jedes einzelne Stadtratsmitglied einen Informationsanspruch und eine genaue Kenntnisse von Vertragsinhalten einschließlich Gutachten usw. hat, ist nicht nachvollziehbar. Diese Geheimnistuerei lässt sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren, dass Transparenz eine der wichtigsten Forderungen des demokratischen Rechtsstaats ist, eine Forderung, die die Europäische Union noch in viel deutlicherer Art an das Verwaltungshandeln stellt. Es ist zu hoffen und zu fordern, dass sich der Stadtrat, jedes einzelne Stadtratsmitglied, das für seine Tätigkeit erforderliche Wissen gegenüber dem Oberbürgermeister, eventuell auch gegenüber einer Parteienmehrheit, erkämpft, auch wenn er letztinstanzlich die Verfassungsgerichte oder den Europäischen Gerichtshof anrufen muss. Vor allem dürfen sich die Bürger nach der Finanzmarktkatastrophe nicht weiter als dumm verkaufen lassen.

Hinterlasse einen Kommentar »

Es gibt noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Theme: Rubric. Bloggen Sie auf WordPress.com.

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.